Norwegische Zollbestimmungen

Norwegische Zollbestimmungen

Bringen Sie bei Ihrer Einreise Devisen oder Waren mit, sind Sie verpflichtet, diese bei der Zollstelle anzumelden. Von dieser Pflicht gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen. Die wichtigsten sind nachstehend aufgeführt. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die Zollstelle.

Einreise nach Norwegen

Roter oder grüner Ausgang?

Führen Sie Waren oder Zahlungsmittel mit sich, die Sie bei der Zollbehörde anmelden müssen, müssen Sie einen bemannten Grenzübergang nutzen. An den meisten bemannten Einreisestellen gibt es einen roten und einen grünen Ausgang.

  • Wenn Sie den roten Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist.
  • Benützen Sie den grünen Ausgang, wenn Sie nur zoll- und steuerfreie Waren mit sich führen und keine Waren, bei denen eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und fragen eine Zollbeamtin.

Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn:

  • Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der festgesetzten Mengen- und Freigrenzen mit sich führen,
  • Sie die Waren nicht verkaufen möchten, sondern nur zum persönlichen Gebrauch verwenden möchten
  • nur Zahlungsmittel mit sich führen, die einen Wert von 25.000 NOK nicht überschreiten
  • Sie die Waren persönlich am Körper oder im Reisegepäck mit sich führen, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können. Wenn ein Gepäckstück fehlt und erst später eintreffen wird, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet.

Die Zollstelle ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt von Gepäckstücken, die kontrolliert werden sollen, selbst aus- und einpacken, und Sie sind verpflichtet, den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu geben.

Devisen

Die Einführung von Barmittel, die einen Wert von 25 000 NOK überschreiten, muss bei der Zollbehörde angemeldet werden. Die Anmeldepflicht gilt für norwegisches und ausländisches Barmittel und andere Zahlungsmittel wie beispielsweise Reisechecks und Geschenkgutscheine.

Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen eine Formulars bei der Zollstelle:

Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig. Bei unterlassener Anmeldung wird eine Gebühr von 20% auf den gesamten Betrag fällig.

Regeln zur Zoll- und Abgabenfreiheit (Wertgrenzen)

Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von 6 000 NOK zoll- und abgabenfrei einführen.

Haben Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten, können Sie Waren im Gesamtwert von 3 000 NOK zoll- und abgabenfrei einführen. Die Einfuhr der Freimenge für alkoholische Getränke und Tabakwaren ist nur dann zulässig, wenn dokumentiert werden kann, dass die Steuern in einem anderen EWR-Staat entrichtet wurden. Das heißt, dass Sie Alkohol und Tabak nicht zoll- und abgabenfrei einkaufen können, wenn Sie Norwegen weniger als 24 Stunden verlassen haben.

Die Wertgrenze von 6 000/3 000 NOK ist die Summe aller Waren, die Sie eingekauft haben, einschließlich der Waren aus der Freimenge.

Zoll- und abgabenfreie Quote

Seit 01. januar 2023 ist die Tabaksquote für Reisende, die in Norwegen wohnhaft sind, reduziert. Für touristen, die außerhalb von Norwegen ansässig sind, gelten eigene Quoten.

Alkohol- und Tabaksquote für personen, die in Norwegen wohnhaft sind:

WarenbezeichnungHöchstmenge
Spirituosen über 22 und bis 60 Vol.-%1 Liter
Wein über 2,5 und bis 22 Vol.-%1,5 Liter
Bier über 2,5 Vol.-% (auch Starkbier) oder Alcopop bzw. Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol.-%2 Liter
Zigaretten und andere Tabakwaren (z. B. Snus und Kautabak)100 Zigaretten oder 125 g andere Rauchtabakwaren
Zigarettenpapier100 Blatt

Umwandlungsregeln für Alkohol:

  • Die Freimenge für Spirituosen kann in 1,5 Liter Wein bzw. Bier, Alcopop oder Cidre umgewandelt werden.
  • Die Freimenge für Wein kann in Bier, Alcopop oder Cidre im Verhältnis 1:1 umgewandelt werden.
  • Wein sowie Bier, Alcopop und Cidre können nicht in Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt umgewandelt werden.

Für eine einfache Berechnung verschiedener Kombinationen von Freimengen steht Ihnen die App der norwegischen Zollbehörde (KvoteAppen), zum Download zur Verfügung.

Die Norwegische Zoll-App auf Deutsch

Die Quotenapp vom Norwegischen Zollamt ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar. Falls die Spracheinstellung auf Ihrem Handy auf Deutsch gestellt ist, wird sich die Zoll-App automatisch auch auf Deutsch öffnen. Bisher war die Quotenapp bei Geräten mit deutscher Spracheinstellung nur in Englisch verfügbar.

Beispiele von Alkohol- und Tabaksquote für personen, die in Norwegen wohnhaft sind

Beispiele 1: Spirituosen + Wein + Bier + Tabakwaren

1 l Spirituosen + 1,5 l Wein (2 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
+ 100 Zigaretten oder 125 g andere Rauchtabakwaren sowie 100 Blatt Zigarettenpapier

Beispiele 2: Wein + Bier + Tabakwaren

3 l Wein (4 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
+ 100 Zigaretten oder 125 g andere Rauchtabakwaren sowie 100 Blatt Zigarettenpapier

Beispiele 3: Bier + Tabakwaren

5 l Bier (15 x 0,33 l) + 100 Zigaretten oder 125 g andere Rauchtabakwaren sowie 100 Blatt Zigarettenpapier

Eigene Regeln für Touristen bezüglich der Einfuhr von tabakswaren nach Norwegen

Für Touristen, die außerhalb von Norwegen wohnhaft sind, ist die Tabaksquote 200 Zigaretten oder 250 gram anderen Tabak, und 200 Zigarettenpapiere.
Obwohl Touristen eine erhöhte Tabaksquote haben, kann im taxfree-geshäft auf Norwegische Flughäfen nur die normale Tabaksquote gekauft werden (100 Zigaretten oder 125 gram anderen Tabak, und 100 Zigarettenpapiere).

Altersgrenzen

Bier, Wein oder Tabak dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Alkoholika mit über 22 % Alkoholgehalt dürfen nur von Personen über 20 Jahren eingeführt werden.

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur Erfrischungsgetränke, Schokolade und Süßigkeiten zoll- und abgabenfrei einführen.

Fleischwaren und Milchprodukte

Sie dürfen insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Futtermittel mitbringen. Hunde- und Katzenfutter sind von dieser Beschränkung nicht betroffen.

Ohne Gesundheitszertifikat dürfen folgende Waren nicht aus Ländern außerhalb des EWR eingeführt werden: Fleisch, Fleischprodukte, Milch, Käse und andere Milchprodukte, siehe www.mattilsynet.no.

Warengrenzen für die Verzollung

Falls die Wertgrenze von 6 000/3 000 NOK überschritten wird, können Sie wählen, für welche Waren Sie Zoll und Steuern entrichten wollen. Überschreitet der Wert einer Ware allein die Freigrenze, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Wenn Sie den Warenwert nicht durch Vorlage eines Kaufbelegs o. Ä. nachweisen können, setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest.

Die Wertgrenze gilt auch für die Reparatur von Gegenständen im Ausland. Übersteigen die Reparaturkosten die Freigrenze, werden Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Reparatur erhoben.

Waren, die eine Ganzheit darstellen (z. B. Kücheneinrichtung), können nicht auf mehrere Reisen oder Personen verteilt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einzelwert der Warenteile unterhalb der Freigrenze liegt.

Andere Waren für den persönlichen Bedarf

Sie dürfen persönliche Gegenstände und Reiseartikel einführen, die bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen wurden.

Vereinfachte Verzollung für Privatpersonen

Zusätzlich zur Freimenge können Sie bis zu 27 Liter Bier oder Wein, vier Liter Spirituosen, 400 Zigaretten und 500 Gramm Tabak oder Snus/Kautabak für den Eigenbedarf verzollt einführen.

Sie können diese Waren über die App der norwegischen Zollbehörde (KvoteAppen), oder an einem unserer Verzollungsautomaten verzollen. Alternativ müssen Sie den roten Ausgang nehmen.

Für die Einfuhr größerer Alkoholmengen gelten die üblichen Steuersätze.

WarenbezeichnungHöchstmengeSteuersatz
Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% AlkoholInsgesamt 27 Liter24 NOK pro Liter / 7,47 NOK pro 0,33 Liter
Alkoholische Getränke mit mehr als 2,7 Vol.-% und höchsten 4,7 Vol.-% (z. B. Cidre)Insgesamt 27 Liter24 NOK pro Liter / 7,47 NOK pro 0,33 Liter
Alkoholische Getränke mit mehr als 4,7 Vol.-% und weniger als 15 Vol.-% Alkohol (z. B. Wein)Insgesamt 27 Liter67 NOK pro Liter / 51 NOK pro Flasche
Alkoholische Getränke mit mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% Alkohol (z. B. Likörwein)Insgesamt 27 Liter129 NOK pro Liter / 94 NOK pro Flasche
Alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% und weniger als 60 Vol.-% Alkohol (z. B. Spirituosen)4 Liter411 NOK pro Liter / 282 NOK pro Flasche
RauchtabakInsgesamt 500 g377 NOK pro 100 g
SnusInsgesamt 500 g117 NOK pro 100 g
KautabakInsgesamt 500 g156 NOK pro 100 g
Zigarren und ZigarillosInsgesamt 500 g377 NOK pro 100 g
Zigaretten400 St.377 NOK pro 100 St.
Zigarettenpapier und -hülsen400 St.6,95 NOK pro 100 Blatt/Hülsen

Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten

  • Drogen, Giftstoffe und Arzneimittel (Medikamente in kleineren Mengen für den persönlichen Bedarf sind erlaubt)
  • Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Vol-% Alkohol
  • Waffen und Munition
  • Feuerwerkskörper
  • Kartoffeln
  • Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
  • Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
  • Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse von Staaten außerhalb des EWR

Tiergesundheit und sanitärer Pflanzenschutz

Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte gelten besondere Bestimmungen, um die Verbreitung von Pflanzen- und Haustierkrankheiten zu verhindern. Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Norwegischen Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) informieren. Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, welche Erzeugnisse Sie derzeit mitbringen dürfen. Die Übersicht ist nicht vollständig. Die aufgeführten Erzeugnisse können kurzfristig von der Liste genommen werden.

In Ihrem persönlichen Gepäck und für Ihren persönlichen Verbrauch können Sie Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und andere Nahrungsmittel tierischer Herkunft aus einem EWR-Staat mitbringen.

Die Zulässigkeit der Einfuhr solcher Waren aus Staaten außerhalb des EWR (einschließlich Svalbard und Jan Mayen) ist im Einzelfall vorab zu klären.

Sie dürfen Obst, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile für den persönlichen Verbrauch auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis im folgenden Umfang mitbringen:

  • bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln
  • bis zu 25 Stück Schnittblumen
  • bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen
  • bis zu 5 Stück Topfblumen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern
  • bis zu 50 Portionspackungen Samen

Einfuhr von Tieren

Für die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Lebensmittelsicherheit, www.mattilsynet.no.

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und norwegischen Vorschriften ist die Einfuhr von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und der meisten Erzeugnisse dieser Arten nach Norwegen verboten. Beispiele bedrohter Arten sind Elefant, Leopard, Tiger, Wolf, Eisbären, Vielfraß, Adler, Reptilien, Orchideen und Kakteen.

Die norwegische Umweltbehörde hat eine Liste von CITES-Produkten veröffentlicht, die eingeführt werden dürfen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Direktorat für Umwelt, www.miljodirektoratet.no.

Im Ausland registrierte Kraftfahrzeuge

Für die Benutzung von Kfz, die im Ausland registriert sind, gelten gesonderte Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden sehr streng bestraft.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Finanzbehörde.

Ausreise aus Norwegen

Devisen

Wenn Sie Barmitteln in einem Wert von mehr als 25 000 NOK aus Norwegen ausführen möchten, müssen Sie dies bei der Zollstelle anmelden. Die Anmeldepflicht gilt für norwegisches und ausländisches Barmittel und andere Zahlungsmittel wie beispielsweise Reisechecks und Geschenkgutscheine.

Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen eine Formulars bei der Zollstelle:

Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig. Bei unterlassener Anmeldung wird eine Gebühr von 20% auf den gesamten Betrag fällig.

Artenschutz

Geschützte Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus dürfen nicht aus Norwegen mitgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Wölfe, Eisfüchse, Vielfraße und bestimmte Raubvögel. Auch die Ausfuhr von Eiern geschützter Vögel ist verboten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Direktorates für Umwelt, www.miljodirektoratet.no.

Kunst- und Kulturgegenstände

Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen ohne Sondererlaubnis nicht über die Grenze hinweg befördert werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des norwegischen Kulturrats, www.kulturradet.no.

Ausfuhrquote für Fisch

New regulations will take affect from 1. January 2021. Only tourists that fish with a registered fishing camp will be allowed to export fish from Norway. The export quota will be set to 18 kg of fish or fish products upon leaving Norway, and only twice per calendar year.

Freigrenzen

Eine Ausfuhr von Waren (darunter Fisch und Fischwaren) mit einem Wert von über 5000 NOK pro Person ist nur gestattet, wenn für diese Waren vor Grenzüberschreitung eine Zollerklärung vorliegt. Für das Vorliegen einer Zollerklärung ist jede Person selbst verantwortlich.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fischereiministeriums, www.fiskeridir.no.

Aktualisiert: 12.12.2024